FAQ
Häufig gestellte Fragen
Unseres Erachtens nach wird die Situation sowohl für Patienten als auch für Ärzte /Einrichtungen als auch für Versicherer zunehmend schwieriger, da die Hürden - gerade auch mit Blick auf Kosten - im Bereich der Arzthaftung eher zu- als abnehmen. Da die Heilkammergesetze die Ärztekammern verpflichten, eine Schlichtung vorzuhalten, wird dies gelegentlich als unliebsamer Annex angesehen und das in einer Zeit, in der außergerichtliche Schlichtung durchaus politisch gewollt und in diesem Bereich zuvor wegweisend für die Entwicklung in anderen Wirtschaftsbereichen war.
Der Vorteil der Schlichtung bleibt: er basiert auf einer freiwilligen Teilnahme und der Akzeptanz des außergerichtlichen Verfahrens. Die Akzeptanz zeigt überhaupt erst, ob Verhandlungs- und Einigungsbereitschaft bestehen. Zudem ist das Verfahren vergleichsweise schnell, das Kostenrisiko bleibt für die Beteiligten überschaubar und es entscheidet letztendlich die argumentativ geführte Überzeugung der Beteiligten, ob sie dem Vorschlag folgen wollen.
Schlichtungsverfahren genießen eine hohe Akzeptanz, ganz besonders im Bereich der Arzthaftung ist eine außergerichtliche Streitbeilegung ohne die Möglichkeit derartiger Verfahren kaum denkbar. Die Mitglieder des Vereins sehen einen Bedarf, das bisher angesammelte Wissen und die Kompetenz weiter zu nutzen und einem außergerichtlichen Verfahren zur Streitbeilegung zur Verfügung zu stellen.
Die ärztlichen Mitglieder aber auch die Juristen des Vereins sind der Ansicht, dass es unabdingbar ist, dass hier ein von allen Parteien akzeptierter Interessenausgleich erfolgreich durchgeführt wird. Wir sehen in dem neu gegründeten Verein, der standesrechtlich unabhängig und aus berufsrechtlichen Interessen herausgelöst ist, die Chance dem Schlichtungsverfahren eine neue Struktur in einer neuen rechtlichen Form zu geben um die Schlichtungsarbeit effizienter und schneller durchzuführen zu können.
Zur Wahrung der Objektivität der Gutachter ist es aus unserer Sicht absolut notwendig, auch eine geographische Nähe zum beschuldigten Arzt zu vermeiden. Dieser Ansatz unterscheidet den Verein von vielen anderen Schlichtungsstellen. Der Verein zur Schlichtung in Arzthaftungsfragen verfügt über einen großen Pool von fachlich kompetenten Gutachtern aus allen Regionen Deutschlands.
Die lange Zusammenarbeit der Vereinsmitglieder hat zu einem tiefen Verständnis der Sichtweise der jeweilig anderen Berufsgruppe (Ärzte/ Juristen) geführt. Dies ist wiederum unabdingbare Grundlage kompetenter Entscheidungen.
In der Regel sind die Schadensersatzansprüche durch einen Patienten für den betroffenen Arzt ein einmaliges, bedrohlich empfundenes Ereignis. Der Schadensersatzanspruch setzt ihn unter Druck, da er weder etwas Genaueres über das kommende juristische Verfahren weiß, noch die auf ihn zu kommenden Forderungen einordnen und einschätzen kann.
Im Wesentlichen sieht er sich jedoch in seiner Professionalität angegriffen. Er, beziehungsweise seine Abteilung, haben das Bestmögliche für den Patienten zu erreichen versucht und auch mögliche Komplikationen bestmöglich zu reduzieren gesucht. Offensichtlich war man nicht in der Lage, dies mit dem Patienten zu kommunizieren. Man sieht die Beschuldigung auch als einen Angriff auf die langfristig erarbeitete Reputation. Während für Versicherer und Juristen die Auseinandersetzung mit einem solchen Anspruch die Normalität darstellt, führt das bei den betroffenen Arzt zu einer emotionalen Abwehrreaktion. Kommt es gar zu einem gerichtlichen Verfahren, wird diese Reaktion immer weniger kalkulierbar. Aber auch die berufsrechtlichen und strafrechtlichen Aspekte sollten nicht unterschätzt werden. Diese Verfahren greifen dem betroffenen Arzt persönlich an, zumal es hier auch um die Frage persönlicher Vorwerfbarkeit geht. Da der Verein frei von berufs- oder standesrechtlicher Einflussnahme ist stellt das Schlichtungsverfahren auch für den Arzt und Versicherungsnehmer ein sicheres Verfahren dar, um das Geschehene ohne am Verfahren unbeteiligte Dritte durchführen zu können.