Für Versicherer

Wie stellt sich in der Schlichtung die Rolle der Versicherer dar?

Der Versicherer hat Regulierungshoheit. Er ist in das Schlichtungsverfahren als Beteiligter eingebunden und erhält rechtliches Gehör.

Durch die vorgeschlagene Form der Schlichtung ergibt sich ein einheitlicher Qualitätsstandard für alle Versicherungen. Dies ermöglicht über die Grenzen der Landesärztekammer hinaus die statistische Auswertung und Risikoanalyse.

Der bisherige hohe allgemein akzeptierte Qualitätsstandard bleibt erhalten. Die Kosten pro Schlichtung sind für die Versicherer kalkulierbar, da ein fester Kostenrahmen vereinbart wird.

Wir bieten ein objektives, strukturiertes, in seiner Durchführung formalisiertes und für sämtliche Beteiligten transparentes Verfahren mit einem niederschwelligen Zugang, dass auf wissenschaftlicher Basis und unter maßgebender Berücksichtigung der Rechtsprechung innerhalb eines verhältnismäßig kurzen Zeitraumes zu kompetenten haftungsrechtlichen Empfehlungen gelangt.

Durch die Beauftragung einer Schlichtung durch den Verein wird die Neutralität der Entscheidungsfindung für Patienten und Ärzte und Versicherer eindeutig erkennbar. Das Verfahren ist formalisiert und nicht zuletzt durch die verankerte Informations-Rückkopplung in allen Verfahrensschritten ist das Verfahren transparent. Das Verfahren endet mit einer haftungsrechtlichen Empfehlung, die die Entscheidungsmöglichkeiten der Parteien weder bindet oder einschränkt.

Das formalisierte Schlichtungsverfahren reduziert das Risiko zivilrechtlicher Auseinandersetzungen, deren Kosten auch mit der Länge des Verfahrens ansteigen können.