Ihre Mithilfe ist erbeten

Wie können Sie das gegen Sie eingeleitete Verfahren unterstützen?

Wenn ein Patient sich an uns wendet mit der Bitte ein Schlichtungsverfahren einzuleiten, sind wir auf die Mithilfe der behandelnden Kolleginnen und Kollegen angewiesen, egal ob sie selbst angeschuldigt sind oder den Patienten vor oder nach der angeschuldigten Behandlung betreut haben.

In diesem Fall bitten wir die Kolleginnen/Kollegen, dem Patienten/der Patienten bzw. uns die mit der angeschuldigten Behandlung in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang stehenden ärztlichen Behandlungsunterlagen zügig auszuhändigen bzw. uns zuzusenden, vorzugsweise auf elektronischem Weg, alternativ als Papierkopien, die wir bei uns einlesen und nach Abschluss des Verfahrens vernichten.

Bildgebungs-Dateien benötigen wir als CD-ROM, die wir auch gerne wieder zurücksenden.