Für Patienten

Wie funktioniert das Verfahren?

Im Falle eines vermuteten ärztlichen Behandlungsfehlers nutzen Sie die unter Antrag verfügbaren Unterlagen zur Prüfung des Ereignisses.
Der Antrag wird geprüft und das Schlichtungsverfahren unter der Voraussetzung eingeleitet, dass alle Beteiligten zustimmen.
Die medizinischen Unterlagen der behandelnden Ärzte in Praxis und Krankenhäusern werden angefordert und zusammen mit dem Fragebogen dem sachverständigen Arzt zugeleitet. Dieser kann bei klarer Fragestellung ohne Einholung eines externen Gutachtens zusammen mit einem im Medizinrecht versierten Juristen einen Entscheid erstellen. In der Regel wird allerdings ein unabhängiges externes Gutachten eingeholt. Dieses Gutachten wird durch den sachverständigen Arzt und den Juristen bewertet und daraus gemeinsam ein Entscheid erstellt.

Der Entscheid wird auf der Grundlage der vorliegenden Unterlagen erstellt; eine mündliche Anhörung findet nicht statt, Sie können sich allerdings schriftlich äußern.
Der Entscheid enthält keine Bewertung der Schadenhöhe und ist für keinen der Beteiligten bindend.

Eine spätere Festlegung der Schadenhöhe obliegt der Verhandlung zwischen den Beteiligten.

Unser Infoflyer

Was kostet das Verfahren für mich?

Das Verfahren ist für den Patienten kostenfrei; er trägt lediglich seine eigenen Bürokosten und ggf. die seiner juristischen Vertretung selbst.

Ist die Entscheidung verbindlich?

Nein, keiner der Beteiligten muß sich an den Entscheid halten.

Eine Gerichtsverhandlung ist weiter möglich, wobei die Erfahrung gezeigt hat, dass ein sehr hoher Anteil der Gerichtsentscheidungen dem Entscheid der Schlichtungsstelle folgt.

Wie lange dauert das Verfahren?

Die Verfahrensdauer ist von zahlreichen Dingen abhängig.

Das Sammeln der schriftlichen und bildgebenden Unterlagen, die Schnelligkeit des externen Gutachters und letztlich die abschließende Bewertung des Falles nehmen durchschnittlich 1- 1,5 Jahre in Anspruch.